Wohneigentumsverwaltung

Wohneigentumsverwaltung (WEG)

Die ordnungsgemäße Verwaltung Ihres Eigentums in kaufmännischer, organisatorischer, technischer und bestandserhaltender Hinsicht wird von uns gewährleistet:

Ihre Wohnanlage, Ihr Mehrfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung betreuen wir mit der Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns. Alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge werden von uns in diesem Zusammenhang ständig überprüft und eingehalten.

Unsere Grundleistungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz sind u.a.:

1. Grundleistungen des seit Dezember 2020 modernisierten WEG

Nach § 19 WEG

    • Aufstellung der Hausordnung
    • Ordnungsgemäße Erhaltung des Gemeinschaftseigentums
    • Abschluss einer Gebäude- und Grundbesitzerhaftpflichversicherung
    • Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage

Nach § 24 WEG

    • Einberufung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
    • Erstellung einer Niederschrift der gefassten Beschlüsse
    • Führen einer Beschluss-Sammlung

Nach § 27 WEG

    • Alle Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung treffen, die zur Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich sind

Nach § 28 WEG

    • Erstellung eines Wirtschaftsplanes sowie der jährlichen Jahresabrechnung.
      Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
    • Nach Ablauf eines Kalenderjahres, die Erstellung eines Vermögensberichtes

 

2. Technische Verwaltung

  • Überwachung des baulichen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums durch (mehrere) jährliche Begehungen, Abschluss von Wartungsverträgen.
  • Einstellen von Hausmeistern und Reinigungspersonal sowie Sicherstellung der Verkehrssicherheit vor allem in den Wintermonaten.
  • Feststellung baulicher Mängel oder erforderlicher Instandhaltungsmaßnahmen.
  • Wenn erforderlich, Durchführung von Bauleistungen im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten wie:
    • Planung, Vorkalkulation und Erstellung eines Leistungverzeichnisses.
    • Einholung und Prüfung von Angeboten.
    • Vergabe von Aufträgen, Überwachung der Bauleistungen u. Rechnungsprüfung.
    • Bautechnische Abnahme nach VOB /B /12
  • Kontrolle der Inspektionsbücher für Fahrstühle sowie Aufbewahrung von Sicherungsscheinen für zentrale Schließanlagen.

 

3. Juristische Verwaltung

  • Beratung der Eigentümer über die aktuelle Rechtslage bezüglich der Eigentumsverwaltung sowie über Maßnahmen der Verwaltung, welche aufgrund der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen erfolgen müssen.
  • Handlung als Zustellungsbevollmächtigter
  • Veranlassung von rechtlichen Maßnahmen gegenüber säumigen Zahlern und gegen die Hausordnung verstoßenden Bewohnern.

 

Weiter unterhalten wir zur Absicherung gegen Schadenfälle folgende Versicherungen

Eine Vertrauenshaftpflichtversicherung mit € 500.000 Versicherungssumme
Als Schutz gegen Schäden, die dem versicherten Verwalter durch vorsätzliche, unerlaubte Handlungen unmittelbar zugefügt werden, sowie Schäden von Auftraggebern und Dritten, für die der Verwalter haftet.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung
gewährt dem Verwalter Versicherungsschutz für den Fall, dass er aufgrund eines Schadensereignisses, das einen Personen- oder einen Sachschaden zur Folge hat, von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
Die Versicherungssummen lauten

3 Mio EUR für Personen- und Sachschäden
1 Mio EUR für Vermögensschäden.

Vermögenshaftpflichtversicherung mit € 500.000 Versicherungssumme
gewährt dem Verwalter Versicherungsschutz für den Fall, das er aufgrund eines Verstoßes, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtversicherungen privatrechtlich für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird.

Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder auf Personen- noch auf Sachschäden beruhen. Versicherungsschutz besteht für Tätigkeiten des Verwalters von fremden Haus- und Grundbesitz mit einer Versicherungssumme

von 100.000 EUR.

Versichert ist ebenfalls die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Verwaltungsbeiräte gemäß § 29 Wohnungseigentumsgesetz (WEG).